ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Alle Leistungen und Lieferungen von STYLE WORK beruhen auf der Grundlage der nachfolgenden AGB. Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche mit STYLE WORK geschlossenen Verträge und auf alle Angebote bzw. Auftragsbestätigungen von STYLE WORK. Abweichende AGB sind nur dann gültig, wenn diese in schriftlicher Form vereinbart und von den betreffenden Parteien unterzeichnet werden.

1.2 Sollte sich ein Kunde mit den AGB nicht einverstanden erklären, so ist STYLE WORK unverzüglich und mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) darüber zu unterrichten. Findet sich zwischen den betreffenden Parteien keine Einigung zur Wirksamkeit dieser AGB, ist STYLE WORK berechtigt das gestellte Angebot zurückzuziehen. Ansprüche jeglicher Art aufgrund der Rücknahme des Angebotes sind ausgeschlossen.

1.3 Wird eine neue Fassung dieser AGB veröffentlicht, verlieren sämtliche vorherige Fassungen ihre Gültigkeit.

2. Angebote, Vertragsschluss, Nachträge

2.1 Angebote von STYLE WORK werden nur nach Anfrage erstellt und sind, wenn nicht anders vereinbart, unverbindlich und freibleibend. Angebote von STYLE WORK sind 40 Tage ab dem im Angebot genannten Datum gültig.

2.2 Zusätzliche Unterlagen wie Pläne, Skizzen, Gewichts- und Maßangaben etc. als Anlagen zum Angebot sind nur annähernd maßgebend, es sei denn sie werden von STYLE WORK als ausdrücklich verbindlich erachtet.

2.3 Den Vertragsschluss erklärt STYLE WORK durch eine schriftliche Auftragsbestätigung. Maßgeblich ist der von STYLE WORK schriftlich bestätigte Inhalt und Umfang. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden und weitere Übereinkünfte. Alle Änderungen und Ergänzungen, sowie sonstige Vereinbarungen nach Vertragsschluss bedürfen der Schriftform, mindestens jedoch der schriftlichen Bestätigung.

2.4 Erklärt sich STYLE WORK mit nachträglichen Änderungswünschen des Kunden einverstanden, wozu STYLE WORK nicht verpflichtet ist, ist STYLE WORK dazu berechtigt einen entsprechenden Nachtrag mit ggf. zusätzlich anfallenden Kosten zum geschlossenen Vertrag zu verfassen. Dieser Nachtrag gilt als beschlossen, wenn der Kunde diesen schriftlich bestätigt.

2.5 Werden Entwürfe von STYLE WORK erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

2.6 Offensichtliche Schreibfehler und Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. sind nicht bindend und können im Nachgang berichtigt werden.

3. Preise

3.1 Grundsätzlich gelten die Preise von STYLE WORK für Lieferungen ab Werk exklusive Verpackung, Transport, Versand, Aufbau und Montage zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

3.2 Kosten des Transports für die Zu- und Rücksendung von Entwürfen, Zeichnungen und Mustern sowie auch von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Kunde.

3.3 Von STYLE WORK gefertigte Entwürfe, Zeichnungen, Muster, Modelle und Prototypen werden dem Kunden in jedem Falle in Rechnung gestellt – und zwar auch dann, wenn ein weitergehender Auftrag nicht erteilt wird.

3.4 Im Falle eines Widerrufs durch den Kunden nach Vertragsschluss, ist STYLE WORK dazu berechtigt, alle Kosten z.B. Kosten für Projektplanung, Datenerstellung, Material, Produktion etc., welche nach Vertragsschluss entstanden sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3.5 Vorschläge und Weisungen des Kunden begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.

3.6 Wenn ein Preis in ausländischer Währung vereinbart wird, trägt der Kunde das Wechselkursrisiko.

3.7 Für den Fall, dass sich nach einem Zeitraum von mehr als 3 Monaten nach Vertragsschluss unvorhersehbare Kostenerhöhungen ergeben haben, ist STYLE WORK berechtigt, eine Preiserhöhung um die eingetretene Kostendifferenz durchzuführen. Der Kunde wird unverzüglich über den betreffenden erhöhten Preis informiert. Findet sich zwischen den betreffenden Parteien keine Einigung zur Preisanpassung, ist STYLE WORK berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche jeglicher Art aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.

3.8 Sollten sich nach Ablauf eines Zeitraumes von mehr als 3 Monaten nach Vertragsschluss Veränderungen von Steuern, Zöllen und Wechselkursschwankungen etc. ergeben haben, die sich unmittelbar auf den geschlossenen Vertrag beziehen, so werden die geltenden Preise am Auslieferungstag abgerechnet.

3.9 Sind für den Fall des Aufbaus bzw. der Montage weitere technische Leistungen wie Statik- Berechnungen, Strom-, Wasser- und Druckluftanschlüsse, Deckenabhängungen, Hebemittel, Traversen-Systeme usw. vonnöten, werden diese nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt oder direkt von dem betreffenden Dienstleister gegenüber dem Kunden abgerechnet.

4. Zahlung

4.1 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 20 Tagen auf dem auf der Rechnung abgedruckten Konto zu begleichen, sofern nicht eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

4.2 STYLE WORK ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen.

4.3 Dem Kunden stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu. Bestehende Gewährleistungsansprüche haben keine Auswirkung auf die Fälligkeit der Forderungen von STYLE WORK. In Fällen des Zahlungsverzugs des Kunden ist STYLE WORK berechtigt, den sofortigen Ausgleich aller fälligen Forderungen aus der bestehenden Geschäftsbeziehung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung nicht ausgeschlossen.

4.4 Werden Anzahlungen vereinbart, beispielsweise bei Auftragserteilung bzw. vor Auslieferung und Montage, ist STYLE WORK dazu berechtigt, die Ausführung der vereinbarten Leistungen solange zu verzögern und demzufolge den Fertigstellungstermin um den entsprechenden Zeitraum nach hinten zu verschieben, bis der Zahlungseingang auf dem auf der Rechnung abgedruckten Konto verbucht wurde.

4.5 Unberechtigt abgezogene Skonti werden ausnahmslos nachgefordert. Bei Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungszielen, erhebt STYLE WORK Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a..

4.6 Sämtliche Auslands-Bankspesen und sonstige Spesen in Verbindung mit dem Geldverkehr gehen zu Lasten des Kunden. Die Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder falscher Bankverbindungsdaten entstehen, werden dem Kunden berechnet soweit er diese zu vertreten hat.

4.7 STYLE WORK ist berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen.

5. Lieferung, Versand

5.1 STYLE WORK ist grundsätzlich bemüht, termingerecht zu liefern. Voraussetzung für die Einhaltung des Fertigstellungstermins ist die rechtzeitige Beibringung sämtlicher für die Ausführung der vereinbarten Leistungen von STYLE WORK erforderlichen Daten, Zeichnungen, ggf. Gewichts- und Maßangaben, Genehmigungen, Freigaben etc. durch den Kunden. Für den Fall, dass die betreffenden Unterlagen nicht rechtzeitig eingehen, verschiebt sich der Fertigstellungstermin entsprechend nach hinten.

5.2 Die Produktionszeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, sofern alle für die Ausführung der vereinbarten Leistungen von STYLE WORK erforderlichen Unterlagen durch den Kunden bereitgestellt wurden und eine ggf. vereinbarte Anzahlung auf dem auf der Rechnung abgedruckten Konto eingegangen ist.

5.3 Erklärt sich STYLE WORK mit nachträglichen Änderungswünschen des Kunden einverstanden, wozu STYLE WORK nicht verpflichtet ist, ist STYLE WORK dazu berechtigt einen angemessenen neuen Fertigstellungstermin festzulegen. STYLE WORK wird den Kunden unverzüglich über den neuen Fertigstellungstermin informieren.

5.4 In Fällen von höherer Gewalt verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer-, Wasser-, Maschinenschäden und Blitzeinschlag und alle sonstigen Behinderungen, die STYLE WORK nicht vorhersehen konnte und nicht verschuldet hat. Dies gilt auch, wenn diese Hindernisse während eines Lieferverzuges auftreten und zu Verzögerungen beim Kunden führen. Anfangs- und Endzeitpunkte solcher Lieferungshindernisse werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Nach Beendigung der Behinderung und einer angemessenen Vorlaufzeit ist STYLE WORK zur Lieferung berechtigt. Der Kunde kann eine aktualisierte schriftliche Lieferauskunft anfordern. Verzugsstrafen oder sonstige Schadensersatzansprüche für die verzögerte Lieferung sind ohne etwaige Vereinbarungen grundsätzlich ausgeschlossen.

5.5 Teillieferungen dürfen vom Kunden nicht zurückgewiesen werden.

5.6 Mit dem Warenversand bzw. mit der Zustellung von Entwürfen, Zeichnungen und Mustern sowie auch von Datenträgern, Dateien und Daten geht das Gefahrenrisiko auf den Empfänger über. Dies trifft auch für frachtfreie Lieferungen zu. Verluste und Transportschäden gehen zu Lasten des Kunden. Besteht der Kunde auf eine Transportversicherung, sind die Kosten für einen entsprechenden Versicherungsvertrag vom Kunden zu leisten. Kommt es zu Verzögerungen bei der Abnahme bzw. beim Warenversand versandbereiter Ware, welche der Kunde zu vertreten hat, geht das Gefahrenrisiko auf den Empfänger bzw. Kunden über, sobald STYLE WORK die Versandbereitschaft erklärt hat.

5.7 Versandbereite Ware ist innerhalb von einer Woche nach Erklärung der Versandbereitschaft durch STYLE WORK vom Kunden anzunehmen. Nimmt der Kunde die Ware nicht innerhalb von 2 Wochen an oder verweigert die Warenannahme, kann STYLE WORK Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages fordern oder vom Vertrag teilweise oder ganz zurücktreten.

5.8 Rücksendungen sind grundsätzlich ohne vorherige Vereinbarungen ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Handelsware geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in das Eigentum des Kunden über. Mietware bleibt zu jeder Zeit Eigentum von STYLE WORK und wird dem Kunden im vereinbarten Zeitraum lediglich zur zweckmäßigen Verwendung zur Verfügung gestellt. Bei fortlaufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentumsrecht als Sicherheit für die Saldoforderung.

6.2 An Entwürfen, Zeichnungen, Mustern sowie sonstigen Unterlagen und Ausarbeitungen sowie auch Modellen und Prototypen von STYLE WORK werden, sofern nicht anders vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind STYLE WORK spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe bzw. Modelle hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, das neue Produkt mit kaufmännischer Sorgfalt zu behandeln. Erfährt die von STYLE WORK gelieferte Ware eine Be- bzw. Verarbeitung, erfolgt dies stets im Auftrag von STYLE WORK unter Ausschluss jeglicher Verbindlichkeiten für STYLE WORK. Wenn die von STYLE WORK gelieferte Ware mit Drittmaterialien vermischt bzw. verbunden wird, tritt der Kunde sein Eigentums- oder Miteigentumsrecht am neuen Gegenstand an STYLE WORK ab.

6.4 Der Kunde ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, insofern er sicherstellt, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf in Höhe der Forderung von STYLE WORK an STYLE WORK übergeht und der Kunde seinen Kunden schriftlich darauf hinweist, dass das Eigentum an der Vorbehaltsware erst nach vollständiger Bezahlung an STYLE WORK auf ihn übergeht. Zeitlich wird die Forderungsabtretung durch die vollständige Tilgung der Forderung von STYLE WORK begrenzt.

6.5 Der Kunde ist berechtigt, seine Forderung einzuziehen, es sei denn, STYLE WORK erhebt Widerspruch. Die eingezogenen Beträge sind vom Kunden gesondert für STYLE WORK zu separieren und unverzüglich an STYLE WORK weiterzuleiten.

6.6 Sollten die Gesamtforderungen von STYLE WORK gegenüber dem Kunden größer sein als die an STYLE WORK geleisteten Zahlungen, tritt der Kunde zur weiteren Sicherung der Forderungen von STYLE WORK seine derzeitigen und zukünftigen Ansprüche gleichgültig aus welchem Rechtsgeschäft in Höhe der Forderungen von STYLE WORK schon jetzt an STYLE WORK ab. Der Kunde ist verpflichtet, STYLE WORK auf Anfrage über seine berechtigten Ansprüche Auskunft zu geben. STYLE WORK ist dazu berechtigt, diese Ansprüche in Höhe seiner Forderungen einzuziehen und zu verrechnen. Der Anspruch von STYLE WORK richtet sich sowohl gegen den Kunden als auch gegen die dazugehörigen Firmen.

6.7 Sollten Pfändungen ausgeführt oder andere Einwirkungen durch Dritte auf die Vorbehaltsware ausgeübt werden, ist STYLE WORK darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

6.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist STYLE WORK zur Zurücknahme der Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

7. Veröffentlichungen, Bilder

7.1 STYLE WORK hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der Gegenstände, die mit Hilfe seiner Entwürfe hergestellt bzw. von STYLE WORK gebaut wurden.

7.2 STYLE WORK hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die für von ihm gestaltete und gebaute Produkte hergestellt werden. STYLE WORK ist berechtigt, diese Werbemittel davon für seine Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.

7.3 STYLE WORK ist dazu berechtigt, eigens angefertigte Fotos von hergestellten Werken von STYLE WORK unwiderruflich zeitlich, örtlich und inhaltlich in sämtlichen Rechten unbeschränkt für seine Eigenwerbung über alle aktuellen Nutzungsarten zu veröffentlichen, sofern es darüber keine anderweitige individuelle Vereinbarung gibt. Die Übertragung der Nutzungsrechte auf STYLE WORK umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung und öffentliche Wiedergabe durch Bild- / Ton- / Datenträger. Die Aufnahmen dürfen sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien genutzt werden. STYLE WORK ist berechtigt die Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren (Art. 24§1 URG). Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts ggf. fotografierter Personen bearbeitet oder umgestaltet werden z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung.

7.4 STYLE WORK hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt als Designer bzw. Produzent genannt zu werden. Seine Urheberbezeichnung ist, wie von ihm angegeben, auf den nach seinen Entwürfen hergestellten Produkten anzubringen, wenn dies technisch möglich ist.

8. Herausgabe von Daten

STYLE WORK ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass STYLE WORK ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

9. Korrektur

Der Kunde legt STYLE WORK vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

10. Haftung

10.1 STYLE WORK haftet dafür, dass das von ihm hergestellte Werk keine technischen Mängel aufweist.

10.2 STYLE WORK haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um arglistig verschwiegene Schäden, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung für Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Die Haftung von STYLE WORK ist auch ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen. Ersatz für mittelbaren oderunmittelbaren Schaden wird nicht gewährt. Für Schäden aus Beschädigung, zweckwidriger Verwendung oder vertragswidrigem Gebrauch von Waren von STYLE WORK haftet der Kunde.

10.3 STYLE WORK übernimmt keine Haftung für Waren von Kunden, auch nicht im Falle des Transportes durch STYLE WORK, sofern nicht eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Vorbehaltlich eines anderweitigen Übereinkommens haftet STYLE WORK für Verlust oder Beschädigung STYLE WORK zur Verfügung gestellter Unterlagen jeglicher Art, bei STYLE WORK eingelagerter Gegenstände und sonstiger Teile des Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11. Gewährleistung

11.1 Die Gewährleistungsfrist von STYLE WORK beträgt 12 Monate, sofern nicht eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung bzw. mit dem Tag der Inbetriebnahme oder Abnahme. Die Gewährleistung erlischt, sobald der Kaufgegenstand außerhalb der Werkstätten von STYLE WORK oder der von STYLE WORK anerkannten Werkstätten auch nur teilweise repariert, abgeändert oder einfach nur demontiert wird.

11.2 Der Kunde ist dazu angehalten, die Ware bei Lieferung bzw. bei Abnahme umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen STYLE WORK und ggf. dem Zusteller unverzüglich und mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) zu melden. Dies gilt auch für die Überprüfung und Beanstandung von STYLE WORK zugestellter Entwürfe, Zeichnungen und Prototypen, Modelle, Dummys und Muster sowie auch versendeter Datenträger, Dateien und Daten hinsichtlich Vollständigkeit, offensichtlicher Mängel, Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in der Produktion. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Frist und unverzüglich nach dem Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. Sollte die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgen oder bezieht sich die Mängelrüge auf eine Zustandsänderung der Ware, die nach dem Gefahrenübergang eingetreten ist, schließt STYLE WORK jegliche Art von Gewährleistungen aus. Bei Nichtausübung der Rügepflicht gilt die Mängelfreiheit als bestätigt. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind dann ausgeschlossen.

11.3 Natürlicher Verschleiß und Beschädigung infolge fahrlässiger oder unsachgemäßer Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für eventuelle Schäden infolge von Naturereignissen, Einbruch, Diebstahl, Bränden und anderer unvorhergesehener Fälle oder höherer Gewalt am Eigentum des Käufers, übernimmt STYLE WORK keine Haftung.

11.4 In Fällen von Mängeln ist STYLE WORK zur Nachbesserung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Bessert STYLE WORK nach oder leistet Ersatz, begründet dies keine weitergehenden Ansprüche des Kunden. Verweigert der Kunde die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung, die den Mangel behebt, erlischt sein Gewährleistungsanspruch ersatzlos.

11.5 Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis in angemessener Höhe zu mindern, wenn eine erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos blieb.

11.6 Farbtonabweichungen sind keine Mängel.

12. Urheberrecht

12.1 Informationen, die der Kunde im Zusammenhang mit dem Auftrag erhält, dürfen ohne schriftliche Zustimmung von STYLE WORK Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Vervielfältigen jeglicher Art ist ohne ausdrückliche Einwilligung von STYLE WORK untersagt.

12.2 STYLE WORK verpflichtet sich, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

12.3 Urheberrechte und sonstige Rechte an den von STYLE WORK hergestellten Entwürfen, Zeichnungen, Mustern sowie sonstige Unterlagen und Ausarbeitungen verbleiben bei STYLE WORK – und zwar auch im Falle der Vergütung durch den Kunden. STYLE WORK ist jederzeit zur Rückforderung berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden hieran besteht nicht. Auch wenn die von STYLE WORK erstellten Entwürfe nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen, hat STYLE WORK das alleinige Nutzungsrecht an seinen Entwürfen. STYLE WORK überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den betreffenden Entwürfen usw. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. STYLE WORK bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Kunden das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine Weitergabe betreffenden Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen STYLE WORK und dem Kunden. Die Nutzungsrechte gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

12.4 Die von STYLE WORK erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Muster sowie sonstige Unterlagen und Ausarbeitungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung seitens STYLE WORK weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Dies gilt auch für Datenträger, Dateien und Daten, die STYLE WORK dem Kunden zur Verfügung gestellt hat. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei einem Verstoß hat der Kunde an STYLE WORK eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

12.5 STYLE WORK hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) von erstellten Entwürfen, Zeichnungen, Mustern sowie sonstigen Unterlagen und Ausarbeitungen als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, STYLE WORK eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von STYLE WORK, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

12.6 STYLE WORK haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe, sonstiger Designarbeiten und hergestellter Werke sowie auch nicht dafür, dass der Produktion und Verwertung von STYLE WORK hergestellter Werke keine Rechte Dritter entgegenstehen.

12.7 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung der STYLE WORK zur Verfügung gestellten Vorlagen, Skizzen, Muster und sonstigen Unterlagen berechtigt ist und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt STYLE WORK in jedem Fall bei einer Inanspruchnahme wegen Verletzung von Rechten Dritter, auch im Falle der Vervielfältigung, von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12.8 Für Schäden auf Grund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haftet STYLE WORK nur, wenn STYLE WORK bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist die Haftung von STYLE WORK auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts anzuwenden.

13.2 Sollte eine Bestimmung oder Teile einer Bestimmung dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages.

13.3 STYLE WORK behält sich vor, diese AGB für künftige Geschäfte anzupassen. Ausgenommen hiervon sind unzumutbare Änderungen, insbesondere von wesentlichen Vertragsbestandteilen, wie der geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären.